Die Jugendfarm hat weiterhin geöffnet
im Gruppenbetrieb mit Anmeldung
Auch nach den Sommerferien ist ein Besuch der Jugendfarm nur nach vorheriger Anmeldung und nur für eine begrenzte Anzahl an Kindern und Jugendlichen möglich.
Neben den allgemeinen Abstandsregeln gelten Jugendfarm-spezifische Sicherheits- und Hygieneregeln, um die Gesundheit der Kinder und Mitarbeiter nicht zu gefährden. Wer sich nicht daran hält, kann auch vom Besuch der Jugendfarm ausgeschlossen werden. Besucher müssen beim Unterschreiten des Mindestabstandes eine Alltagsmaske tragen, z.b. im Farmhaus, beim gemeinsamen Pferdeputzen, etc.
Besucher mit Krankheitssymptomen, mit bestimmten Vorerkrankungen, oder die Kontakt zu Covid-19-Infizierten hatten, sind leider von den Angeboten ausgeschlossen.
Die Mitarbeiter erfassen die Daten der Kinder (Name, Anschrift), welche im Bedarfsfall dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Daten werden vier Wochen nach Ende des Angebots wieder vernichtet.
Da für die Öffnungszeiten der Jufa bereits ein Maximum an Personen eingeplant ist, können parallel keine Geburtstagfeiern oder ähnliche Veranstaltungen während der Öffnungszeit stattfinden.