3G – Regel:
- Beim Betreten der Farm ist ein 3G Nachweis erforderlich. Bitte zeigt diesen unaufgefordert bei unseren Betreuern vor.
- Für Schulkinder ist außerhalb der Ferien die Testung durch die Schule ausreichend. Jugendliche & Erwachsene, die nicht mehr in der Schule getestet werden benötigen einen 3G Nachweis. Kinder unter 6 Jahre benötigen kein Nachweis.
Maskenpflicht:
Besucher müssen im Freien nur beim Unterschreiten des Mindestabstandes, sowie im Farmhaus eine Maske tragen. Ansonsten besteht derzet keine Maskenpflicht. Dabei gilt:
- 0-5 Jahre: Es besteht keine Maskenpflicht.
- 6-17 Jahre: eine medizinische oder FFP2 Maske
- 18+ Jahre: Es ist eine FFP2 Maske notwendig
Anmeldung, Personenbegrenzung & Nachverfolgung:
- Ein Besuch ist derzeit ohne vorherige Anmeldung möglich.
- Eine Nachverfolgung ist nicht notwendig. Wer möchte kann sie aber gerne per CoronaWarn App für seinen Aufenthalt registrieren.
- Im 3G Betrieb besteht derzeit keine Personen-Obergrenze. Die Jugendfarm behält sich weiterhin vor, falls zu viele Personen auf der Farm sind, den Einlass zu begrenzen.
Hygieneregeln & Sonstiges:
- Neben den allgemeinen Abstands- & Hygieneregeln gelten Sicherheits- und Hygieneregeln, um die Gesundheit der Kinder und Mitarbeiter nicht zu gefährden.
- Ein kurzes Kommen und Gehen sollte vermieden werden, sondern eher längere Besuchszeiten sind gewünscht.
- Besucher müssen am Besuchstag gesund und symptomfrei sein.
- Der Aufenthalt auf der Jugendfarm ist im Freien vorgesehen, bitte auf entsprechende Kleidung achten. Der Aufenthalt im Farmhaus ist nicht dauerhaft und nur kurzzeitig für wenige Personen vorgesehen, z.B.: Nutzung der Küche, der sanitären Eintrichtungen, kurzes Aufwärmen am Ofen, Bastel-/Spielmaterial holen, etc.