Der Jufa – Frühling

zwischen Pfingst- und Sommerferien
vom 7. Juni – 29. Juli

Gruppenbetrieb mit Anmeldung

Montags – Freitags 13:00h – 18:00 Uhr
Samstags 11:00h – 18:00h

an folgenden Tagen:

  • Montag 7. Juni – Freitag, 11. Juni
  • Montag 14. Juni – Samstag, 19. Juni
  • Montag 21. Juni – Samstag, 26. Juni
  • Montag, 28. Juni – Freitag, 2. Juli
  • Montag, 5. Juli – Samstag, 10. Juli
  • Montag 12. Juli – Samstag, 17. Juli
  • Montag 19. Juli – Freitag, 23. Juli
  • Montag, 26. Juli – Donnerstag 29. Juli
Anmeldung für den Gruppenbetrieb:
  • Anmeldungen mit Angabe der Wunschtage bitte formlos und unkompliziert
    per Email an anmeldung@jugendfarm-ludwigsburg.de oder
    telefonisch unter 07141 / 87 94 07.
  • Je nach Gruppenauslastung ist auch eine kurzfristige Anmeldung möglich.
  • Derzeit gilt bei uns eine Gruppenobergrenze von 15 Kindern pro Tag
  • Vorrang haben Kinder & Jugendliche von 6-14 Jahre. Kinder unter 6 Jahre mit max. 1 Begleitperson
Es gelten folgende Hygiene und Vorsichtsmaßnahmen:
  • Ein Besuch ist nur nach vorheriger Anmeldung und nur für eine begrenzte Anzahl an Kindern und Jugendlichen möglich.
  • Besucher müssen am Besuchstag gesund und symptomfrei sein, sowie in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einem Covid-19 positiv getesteten Patienten gehabt haben oder selber positiv getestet sein.
  • Besucher müssen beim Unterschreiten des Mindestabstandes, sowie im Farmhaus eine Maske tragen.
  • Neben den allgemeinen Abstands- & Hygieneregeln gelten für die Wiedereröffnung Jugendfarm-spezifische Sicherheits- und Hygieneregeln, um die Gesundheit der Kinder und Mitarbeiter nicht zu gefährden. Wer sich nicht daran hält, kann auch vom Besuch der Jugendfarm ausgeschlossen werden. Zu Beginn des Farmbesuches gibt es eine Einweisung in die Regelungen.
  • Der Aufenthalt auf der Jugendfarm ist im Freien vorgesehen, bitte auf entsprechende Kleidung achten. Der Aufenthalt im Farmhauses ist nicht dauerhaft und nur kurzzeitig für wenige Personen vorgesehen, z.B.: Nutzung der Küche, der sanitären Eintrichtungen, kurzes Aufwärmen am Ofen, Bastel-/Spielmaterial holen, etc.
  • Die Mitarbeiter erfassen die Daten der Kinder (Name, Anschrift), welche im Bedarfsfall dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Daten werden vier Wochen nach Ende des Angebots wieder vernichtet.
  • Da für die Öffnungszeiten der Jufa bereits ein Maximum an Personen eingeplant ist, können parallel keine Geburtstagfeiern oder ähnliche Veranstaltungen während der Öffnungszeit stattfinden.
Teilnahmevorausssetzungen:
  • Bei einer 7-tages Inzidenz an 5 Tagen im Landkreis LB über 100  ist für die Teilnahme ein Test-, Impf- oder Genesenen Nachweis erforderlich.